Aus einer Lebens-/Rentenversicherung ohne Verluste aussteigen – geht das?

Wenn Sie mindestens eine der folgenden Fragen mit “Ja” beantworten können…

  • Sie möchten aus Ihrer Lebens-/Rentenversicherung aussteigen?
  • Ihr Vertrag ist beitragsfrei gestellt und Sie möchten ihn nun beenden?
  • Ihr Vertrag wurde bereits in den letzten 10 Jahren ausgezahlt??
  • Sie sind mit Ihrem Vertrag generell unzufrieden?

 

Sie möchten überprüfen, wie rentabel Ihr Vertrag ist?

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… dann setzen Sie sich mit mir in Verbindung!

Der Europäische Gerichtshof hat in 2014 für Sie entschieden: Lebens- und Rentenversicherungen, welche in den Jahren 1995 bis 2007 abgeschlossen wurden, können bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung rück-abgewickelt werden.

Dies wurde durch zahlreiche Urteile des Bundesgerichtshofes untermauert. Daher nutzen viele die Möglichkeit, um unrentable Verträge ohne Verluste aufzulösen.

 

Holen Sie sich Ihr Geld zurück! Gern helfe ich Ihnen dabei. Für Sie: einfach, bequem und sicher.

Rückabwicklung durch Widerruf

– meine Hilfe für SIE :

Was genau bedeutet das für Sie und wo benötigen Sie ggf. meine Hilfe?

Der Bundesgerichtshof und der Europäische Gerichtshof haben entschieden, dass Sie für Ihre Verträge alle eingezahlten Beiträge plus anteilige Zinsen über die gesamte Laufzeit des Vertrages zurückbekommen. Allerdings: der Nachweis des Mehrwertes obliegt Ihnen… Auch akzeptieren nur wenige Gesellschaften einen Widerruf – meist sind Verhandlungen mit den Versicherern erforderlich. Dennoch: holen Sie sich verloren gegangenes Geld zurück, lassen Sie Ihr Recht durchsetzen – gern helfe ich Ihnen weiter.

Was müssen Sie bzw. Ihre Verträge erfüllen, damit Ihr Anspruch gelten gemacht werden könnte?

  • Ihr Vertrag für eine Lebens-/Rentenversicherung begann zwischen dem 01. Januar 1995 und dem 31. Dezember 2007
  • Sie möchten den Vertrag nicht fortführen und Ihr Geld zurück
  • Sie möchten kein Risiko eingehen und die Durchsetzung  Ihres Anspruchs in erfahrene Hände abgeben

Gern stehe ich Ihnen während des gesamten Prozesses persönlich für all Ihre Fragen zur Verfügung. Melden Sie sich einfach.

Ein Beispiel aus der Praxis

Eine beispielhafte Rückabwicklung

Anhand der folgenden Beispielrechnung eines durchschnittlichen Falles aus der Praxis können Sie auf einen Blick erkennen, wie viel Ihnen eine Rückabwicklung bringen kann und welche Potentiale sich für Ihre Liquidität durch die Rückabwicklung Ihrer Lebens- und Rentenversicherung ergeben.

Vertragszustand:                                             am 01.05.2016 ausgelaufen
Vertragsabschluss:                                          01.05.1998
Monatlicher Beitrag in €:                                  51,13 € (ehem. 100,00 DM)
Jährliche Dynamik:                                          keine

Auszahlung am 30.04.2016:                    15.499,41 €

(Summe geleistete Beiträge:                    11.043,90 €)


offener Mehrwert bei Widerruf:            6.176,94 € lt. Gutachten, beim Versicherer  einzufordern



 

Die erläuterte Beispielrechnung geht von einem durchschnittlichen Praxisbeispiel aus. Natürlich werden die entsprechenden Werte in Ihrem indidivuellen Fall abweichen – jeder hat seinen Tarif, seinen Beitragsverlauf, seine Laufzeit – und jeder Versicherer hat andere Zinsen erwirtschaften können. Das Beispiel soll Ihnen lediglich die Potentiale eines Vertrages verdeutlichen.
Holen Sie sich Ihr Geld zurück – gern unterstütze ich Sie dabei.

Ablauf

Sie möchten Ihr Geld zurück? Genießen Sie den Service und den Support meines Netzwerkes.
Lehnen Sie sich zurück und lassen Sie uns für sich arbeiten! Kostenlos und ohne Risiko!

Sie erhalten von von mir und meinen Netzwerkpartnern eine ausführliche Beratung, ob Ihre Police die Voraussetzungen für den Widerruf nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes erfüllt. In einer Vorab-Berechnung ermitteln wir in etwa die Höhe des anzumeldenden Mehrwertes aus Ihrem Vertrag.

Kontaktaufnahme

Sie besitzen eine Lebens- oder Rentenversicherung (noch laufend, beitragsfrei oder gekündigt) und wünschen sich mehr Liquidität? Sie haben Interesse daran, dass wir erst überprüfen, ob Ihr Vertrag für eine Rückabwicklung infrage kommt? Nehmen Sie Kontakt zu mir auf und wir besprechen das weitere Vorgehen.

Überprüfung

Wir überprüfen für Sie, ob Ihr Versicherungsvertrag die Voraussetzungen nach den Urteilen des BGH- und EuGH für eine Rückabwicklung erfüllt. Dafür benötige ich bestimmte Vertragsdaten von Ihnen. Durch unsere ausführliche Beratung finden wir für Ihre individuelle Situation die optimale Lösung.

Auftragserteilung

Sind die Voraussetzungen für eine Rückabwicklung erfüllt und alle Ihre Fragen geklärt, folgt im nächsten Schritt eine Wirtschaftlichkeitsprüfung. Wenn das Ergebnis für Sie positiv ist und der Widerruf Ihrer Lebens- oder Rentenversicherung von Ihnen gewünscht wird – holen wir Ihnen Ihr Geld zurück!

Rückabwicklung schnell erklärt

Ich habe für Sie die 8 wichtigsten Tipps zum Thema Lebens-/Rentenversicherungen in einem eBook (Wert von 27,00 €) zusammen gestellt.

Für Interessenten an meinen in Abständen erscheinenden Beiträgen über aktuelle News und Hintergründe aus dem Bereich der Geldthemen stelle ich dieses kompakte Wissen gern zur Verfügung. Wenn auch Sie dies erhalten möchten, melden Sie sich hier an:

Über mich

Ich betreue seit über 20 Jahren private wie auch gewerbliche Kunden und Freiberufler und habe viele Erfahrungen im Bereich Versicherungen und Anlagen sammeln dürfen.   So habe ich mir inzwischen ein Netzwerk aufgebaut, um Ihnen entsprechend Ihren Wünschen und Bedürfnissen meine Hilfe anbieten zu können.

Im Bereich der Rückabwicklung arbeite ich mit verschiedenen Spezialisten zusammen. Durch die involvierten Anwälte, Gutachter und Abwicklungsspezialisten für den Widerruf von Lebens-/Rentenversicherungen sowie durch effiziente digitale Prozesse kann ich Ihnen je nach Ihrer Situation angepassten Service bieten.

Profitieren auch Sie von meinen Erfahrungen und lassen Sie sich unverbindlich beraten.

Gern beantworten ich Ihre Fragen und berate Sie in einem persönlichen Gespräch, um für Ihre individuelle Situation die optimale Lösung zu finden. Nutzen Sie bequem das Kontaktformular, um einen kurzfristigen Gesprächstermin via Telefon, Skype oder in meinem Büro zu vereinbaren.

Ich freu mich auf Sie!

 

Kontaktieren Sie uns

Noch mehr Info’s für Sie zusammengestellt:

Seit der Urteilsverkündung wird die Möglichkeit zur Rückabwicklung von Lebensversicherungen immer wieder in verschiedenen Medien thematisiert. An dieser Stelle haben wir interessante Meldungen aus der Presselandschaft ebenso für Sie zusammengetragen, wie eine Übersicht der relevantesten Urteile des Europäischen Gerichtshofs des Bundesgerichtshof und der Oberlandesgerichte.

Aus den Medien:

Lebensversicherung: 
Ratgeber Geld, ARD, Beitrag vom 30.05.2015

Widerspruchsrecht: Rechte von Versicherungskunden gestärkt
tagesschau.de, Beitrag vom 29.07.2015

BGH-Urteil zu Lebensversicherungen – Punktsieg für die Kunden
Tagesschau, Beitrag vom 29.07.2015 von Gigi Deppe (SWR)

Die Lebensversicherung ist tot
Report München vom 20.09.2016 /ab 7:45 min.

Bekommen Sie von Ihrer Lebensversicherung auch Geld zurück?
FOCUS Money, Artikel vom 25.07.2016 von Martin Reim

Vor dem Bundesverfassungsgericht abgeblitzt: Kunden bekommen mehr Geld
finanzen.net/Euro aS, Artikel vom 30.08.2016 von Thomas Münchner

Urteil: Widerruf von alten Lebensversicherungen ist möglich
FAZ, Artikel vom 07.05.2014 von Joachim Jahn / Martin Hock

 

Geld zurück wegen fehlerhafter Verträge!
BILD, Datum: unbekannt

 

Die wichtigsten Urteile zum Nachlesen:

Europäischer Gerichtshof (EuGH)

Bundesverfassungsgericht (BVerfG)

Bundesgerichtshof (BGH)*

Entscheidungen der Oberlandesgerichte (OLG)*

* dies ist lediglich eine Auswahl